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FAQ

Physiotherapie in Innsbruck bei Fullmotion: Alles was Sie wissen müssen…

 

Wie bekomme ich einen Termin?

Terminvereinbarung per Telefon unter +43 512 319276 oder per E-Mail unter office@physiofullmotion.at

Terminprobleme?

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie diesen 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.

Was brauche ich für die Physiotherapie?

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin einen von der jeweiligen Krankenkasse bewilligten Verordnungsschein des Arztes bzw. der Ärztin und gegebenenfalls relevante ärztliche Befunde mit. Wir empfehlen das Tragen von bequemer Sportkleidung. Handtücher müssen nicht selbst mitgebracht werden.

Verordnung für die Physiotherapie in Innsbruck

Um einen Teil der Kosten, die auf Sie zukommen, von der Krankenkasse rückerstattet zu bekommen, benötigen Sie einen ärztlichen Verordnungsschein. Diesen erhalten Sie von Ihrem behandelnden Facharzt bzw. einem Allgemeinmediziner. Auf diesem Schein wird Ihre genaue Diagnose und die empfohlenen Therapiemaßnahmen, inklusive Behandlungszeit vermerkt. Zu beachten ist auch, dass der Name des behandelnden Therapeuten auf der Verordnung stehen sollte.

Bewilligung bei der Krankenkasse

Der vom Arzt oder der Ärztin ausgestellte Verordnungsschein sollte vor Therapiebeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Dazu können Sie diesen entweder an die zuständige Leistungsabteilung schicken oder persönlich vorbeibringen. Sollte es Ihnen aus logistischen Gründen nicht bzw. erschwert möglich sein dies zu erledigen, übernehmen wir diese Schritte gerne für Sie. Wir mailen die Verordnung vor Therapiebeginn an die jeweilige Krankenkasse.

Physiotherapie: Alles zur Abrechnung

Sobald Sie alle Therapieeinheiten absolviert haben und die Therapieserie abgeschlossen wird, erhalten Sie eine Rechnung über die durchgeführten Behandlungen.
Nach Einzahlung können Sie die Originalrechnung gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung und dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Behandlungskosten nicht zur Gänze von der Krankenkasse übernommen werden, da es sich bei unserer Praxis um eine Wahltherapie-Praxis handelt. Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, können Sie dort um die Übernahme der verbleibenden Kosten ansuchen.

Physiotherapie zu Hause / Hausbesuche

Ist es Ihnen bzw. Ihren Angehörigen auf Grund von eingeschränkter Mobilität nicht möglich zu uns in die Praxis zu kommen, bieten wir physiotherapeutische Behandlungen auch im Rahmen von Hausbesuchen an. Diese Leistung muss bei entsprechender medizinischer Indikation bitte zusätzlich auf dem ärztlichen Verordnungsschein vermerkt und auch im Vorfeld von der Krankenkasse bewilligt werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine zusätzliche Hausbesuchspauschale für die Aufwandsentschädigung (Fahrtkosten, erhöhter Zeitaufwand) verrechnet wird. Diese wird jedoch nach Bewilligung ebenfalls von Ihrer Krankenkasse übernommen.