Jahnstraße 14, 6020 Innsbruck
+43512 319276
office@physiofullmotion.at

Bewilligung & Abrechnung

Wie kommen Sie zu Ihrer Physiotherapie?

Schritt-für-Schritt-Anleitung für einen schnellen Therapiebeginn

1

VERORDNUNG

Um einen Teil der Kosten die auf Sie zukommen von der Krankenkasse rückerstattet zu bekommen benötigen Sie einen ärztlichen Verordnungsschein. Diesen erhalten Sie von Ihrem behandelnden Facharzt bzw. Allgemeinmediziner.

Auf diesem Schein wird Ihre genaue Diagnose und die empfohlenen Therapiemaßnahmen inklusive Behandlungszeit und die Anzahl der Behandlungen vermerkt. Zu beachten ist auch dass der Name des behandelnden Therapeuten auf der Verordnung stehen sollte.



2

BEWILLIGUNG

Der vom Arzt ausgestellte Verordnungsschein sollte vor Therapiebeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Dazu können Sie diesen entweder an die zuständige Leistungsabteilung schicken oder persönlich vorbeibringen.


Sollte es Ihnen aus logistischen Gründen nicht bzw. erschwert möglich sein dies zu erledigen übernehmen wir diese Schritte gerne für Sie und mailen die Verordnung vor Therapiebeginn an die jeweilige Krankenkasse.


3

THERAPIEBEGINN

Nach erfolgreicher Bewilligung wird ein erster Termin vereinbart. Dieser Termin besteht aus einer Besprechung, Befundung des gesamten Körpers und individuellen Zielsetzung

Alle weiteren Termine können Sie mit uns persönlich am Ende der ersten Therapieeinheit vereinbaren.


Für die ersten Therapie bitten wir Sie nur, bequeme Sportkleidung mitzunehmen.


4

ABRECHNUNG

Sobald Sie alle Therapieeinheiten absolviert haben und die Therapieserie abgeschlossen wird erhalten Sie eine Rechnung über die durchgeführten Behandlungen.
Nach Einzahlung können Sie die Originalrechnung gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung und dem bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen.


Bitte beachten Sie, dass die Behandlungskosten nicht zur Gänze von der Krankenkasse übernommen werden, da es sich bei unserer Praxis um eine Wahltherapie-Praxis handelt. Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen können Sie dort um die Übernahme der verbleibenden Kosten ansuchen.