Müssen Hausbesuche extra verschrieben und bewilligt werden?
Ja. Für eine (teilweise) Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, auf der der Hausbesuch als eigener Punkt angeführt ist. Zusätzlich muss diese Verordnung vor Therapiebeginn bewilligt werden.